AufgabeAuffüllungen

Baugrubenaushub: wohin damit?

Unser Erdboden hat sehr vielfältige Funktionen, er ist insbesondere 

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
  • Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen

und dient vor allem als 

  • Fläche für Erholung und Siedlung und als
  • Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

Gerade Bauherren merken anhand der hohen Entsorgungskosten, dass Erdboden tatsächlich sehr „wertvoll“ ist. In der letzten Zeit fällt auf, dass evtl. aus Gründen der Kostenersparnis oft Baugrubenaushub auf Flächen im Außenbereich und im Wald entsorgt wird. Dies ist problematisch, da der Außenbereich in seiner Gestalt erhalten bleiben und das empfindliche Ökosystem nicht gestört werden soll. In der Regel werden durch solche Ablagerungen und Auffüllungen nämlich Belange der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landwirtschaft beeinträchtigt. 

Das heißt aber nicht, dass Auffüllungen grundsätzlich unzulässig wären: in der Abfallwirtschaft gilt schon immer der Grundsatz „verwerten vor beseitigen“. Insofern kann es unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein, Baugrubenaushub z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen einzubauen. Allerdings bedarf dies einer vorherigen Überprüfung.

Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis eine Hilfestellung anbieten zu können, hat das Landratsamt Miltenberg einen sog. Ermittlungsbogen entwickelt. Mithilfe der abgefragten Informationen kann zügig und erschöpfend Auskunft darüber gegeben werden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Baugrubenaushub auf landwirtschaftliche Flächen verbracht werden kann.

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